AGB DER Gesellschaftsdamen

AGB – Konditionen der Gesellschaftsdamen

White Roses Agency

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB regeln die Konditionen der durch Vermittlung der White Roses Agency (im

Folgenden: „Agentur“) beauftragten Gesellschaftsdame.

 

(2) Die Gesellschaftsdame erbringt selbständige Dienstleistungen im Rahmen von

Gesellschaftsbegleitungen. Die Gesellschaftsbegleitungen sind exklusiv (z. B. stilvolle Begleitung

zu Abendessen oder Veranstaltungen, Teilnahme an Geschäftsessen und Businessterminen,

gemeinsame Freizeitaktivitäten oder Ausflüge, sportliche Aktivitäten, Begleitung zu Reisen,

kulturellen Events oder Konzerten) und erfolgen bedingungsgemäß ohne Intimität.

 

2. Vertragsschluss, Honorar & Zahlung

(1) Buchungsanfragen interessierter Kunden werden von der Agentur an die angefragte

Gesellschaftsdame weitergeleitet. Wenn die Gesellschaftsdame zustimmt, bestätigt die Agentur

dies gegenüber dem Kunden in deren Namen und für deren Rechnung. Jedwede Umgehung der

Agentur bzw. deren Versuche (z. B. private Kontaktaufnahmen) sind unzulässig.

 

(2) Das Honorar der Gesellschaftsdame richtet sich nach den auf der Homepage der Agentur im

Profil (Sedcard) der Gesellschaftsdame angegebenen Tarifen. Das Honorar ist die Gegenleistung

für die von der Gesellschaftsdame aufgebrachte Zeit mit dem Kunden. Es besteht kein Anspruch

des Kunden auf bestimmte Dienstleistungen. Der Kunde übergibt der Gesellschaftsdame das

vereinbarte Honorar zu Beginn der Gesellschaftsbegleitung in einem unverschlossenen Kuvert.

 

(3) Anzahlungen des Kunden können beansprucht werden bei Erstkunden, für etwaig anfallende

Reisekosten der Gesellschaftsdame, bei Buchungsdauern über 6 Stunden oder bei längeren

Buchungsdauern (z. B. Reise- und Urlaubsbegleitungen). Anzahlungen sind in diesen Fällen an die

Agentur zu zahlen, die Geldempfangsvollmacht für die Gesellschaftsdame innehat.

 

3. Stornierung, Kosten

(1) Wenn der Kunde bis 6 Stunden vor Beginn der gebuchten Gesellschaftsbegleitung den Auftrag

gegenüber der Agentur storniert (z. B. per WhatsApp, E-Mail oder telefonisch), fallen keine

Stornokosten an. Im Falle einer Stornierung ab 6 Stunden vor Beginn der Gesellschaftsbegleitung

fallen Stornokosten in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars an. Bei Annahmeverzug mit dem

Empfang der Gesellschaftsdame zu vereinbartem Ort und Zeit besteht Anspruch der

Gesellschaftsdame auf das volle Honorar und etwaiger anfallender Reisekosten.

Stornierungskosten sind jeweils an die Agentur zu zahlen, die Geldempfangsvollmacht für die

Gesellschaftsdame innehat.

 

(2) Etwaige Anzahlungen des Kunden können mit anfallenden Stornokosten verrechnet werden.

Fallen keine Stornokosten an, ist die Agentur berechtigt, Anzahlungen bis zu einer Höhe von 500 €

für etwaige Folgeaufträge einzubehalten.

 

(3) Ein Widerrufsrecht des Kunden ist ausgeschlossen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

 

4. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde wählt für die Gesellschaftsbegleitung einen angemessenen Ort aus und begegnet

der Gesellschaftsdame stets mit respektvollem Umgang, Hygiene und Achtung der

Menschenwürde.

 

(2) Die Gesellschaftsdame ist berechtigt, eine Gesellschaftsbegleitung aus wichtigem Grund

abzubrechen, wenn sich der Kunde ihr gegenüber unangemessen verhält (z. B. misogyne

Aussagen, Trunkenheit) oder wenn Sicherheitsrisiken für die körperliche Unversehrtheit und/oder

das Eigentum der Gesellschaftsdame bestehen. Ist der wichtige Grund vom Kunden zu vertreten,

besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines übergebenen Honorars.

 

(3) Der Kunde wahrt zu jeder Zeit, auch nach Beendigung der Gesellschaftsbegleitung, Diskretion

und achtet die Persönlichkeitsrechte der Gesellschaftsdame. Bild-, Ton-, Video- oder sonstige

Aufnahmen sind strikt untersagt.

 

5. Höhere Gewalt

Keine der Vertragsparteien ist verantwortlich für Schäden oder Verzögerungen, die auf Ursachen

beruhen, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen (insbesondere Streik, Aussperrungen, Arbeitskämpfe,

Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, innere Unruhen, Sabotageakte, gesetzliche oder

behördliche Anordnungen).

 

6. Schlussbestimmungen

(1) Für die Vertragsbeziehungen zwischen Gesellschaftsdame und Kunde gilt deutsches Recht.

 

(2) Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

 

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt

dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher

Betrachtungsweise redlicherweise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle des Vorliegens einer

Vertragslücke .